Informationen für SBBZ
Information für die SBBZ
FAQ-Eckpunktepapier zum Umgang mit Corona-Infektionen in (teil-)stationären Einrichtungen
Umgang m Corona- Infektionen in (teil-)stationären Einrichtungen nach §§ 13, 19, 27, 32, 34, 35, 35a,41 und 45 SGB VIII in Baden-Württemberg verschickt. Unter diesem Link finden Sie die aktuellsten Dokumente. Bitte informieren Sie sich über diesen Link über mögliche Neuerungen:
www.kvjs.de/jugend/hilfe-zur-erziehung/
Therapien in Zeiten von Corona
Das Netzwerk Inklusion informiert zum Thema „Therapien in Zeiten von Corona“ sowie über Lernplattformen und Videodienste.
https://www.netzwerkinklusion.de/navigation/corona/therapien-und-unterricht-digital
Soforthilfe von Aktion Mensch
Aktion Mensch stellt 20 Mio Soforthilfe für Organisationen und Vereine, die sich um die akuten Problemfelder „Assistenz und Begleitung“ sowie „Lebensmittelversorgung” kümmern zur Verfügung.
Maßnahmekosten für AZAV-zertifizierte Schulen
Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass bei Vorliegen von höherer Gewalt, wie hier bei einer Pandemie, grundsätzlich die Zahlungsverpflichtung für die BA entfällt. Vor diesem Hintergrund gewährt die BA (die jeweilige AA/gE) dennoch für die von ihr finanzierten und durch sie durchgeführten Maßnahmen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung bzw. der Verrechnung – ab einschließlich Kalendermonat März 2020 trotz Maßnahmeunterbrechung bis zunächst 31. März 2020 Zahlungen weiter.