Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte wird zurückgenommen

Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte wird zurückgenommen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Landes Baden-Württemberg zur Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte aus dem Jahr 2013 um 8% für nichtig erklärt hat, wird die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Rückabwicklung mit den Bezügen für den Monat Juni 2019 vornehmen.  

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