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Neuerung gesehen werden: Zum Schuljahr 2012/13 entschie-
den die Eltern erstmals selbst darüber, welche Sekundarschule
ihre Kinder besuchen sollten, nachdem die Bildungsempfeh-
lung der Grundschule beim Übertritt auf eine weiterführende
Schule zu einer wirklichen „Empfehlung“ wurde und ihr ver-
pflichtender Charakter wegfiel. Wie würden die Eltern mit die-
ser neuen Entscheidungshoheit umgehen? Wie würden die
Realschulen und die Gymnasien auf die nun vermutlich leis-
tungsmäßig noch heterogenere Schülerschaft reagieren? Weil
zugleich die Schülerzahl insgesamt zurückgehen wird (von
2010 bis 2020 um ca. 25 %!), war ein Rückgang der Anmel-
dungen an Haupt- oder Werkrealschulen zu erwarten. Wer
würde sein Kind denn noch auf eine Haupt- oder Werkreal-
schule schicken, wenn man es auf der Realschule oder dem
Gymnasium, von dem ab 2013/14 zudem wieder eine neun-
jährige (in den Augen mancher Eltern „leichtere“) Version an-
geboten wurde, einfach mal „probieren“ konnte?
Die „zwei Wege“ im Sinne Max Müllers waren offenkundig:
Entweder die neue Schulform ignorieren aus einer „Mir san
mir“-Haltung heraus und abwarten oder bei nächster Gele-
genheit den Antrag stellen auf Gründung einer Gemein-
schaftsschule. Der erste Weg mag – zumindest eine Zeit lang –
angehen, solange die Anmeldezahlen stimmen, was durch
gute Arbeit, attraktive Angebote und geschicktes Marketing
durchaus selbst beeinflusst werden kann. Beim zweiten Weg
stellt sich das Problem, dass unsere Haupt- und Werkrealschu-
len dadurch Einbußen bei den Ressourcen verkraften müssten,
weil sie den Status als Umwandlungsschulen verlieren wür-
den. Aber auch pädagogische Bedenken wurden laut: Die Ge-
meinschaftsschule wollte (zumindest in der Anfangsphase) die
Klassen zugunsten von Lerngruppen aufgelöst wissen. Unsere
Marchtaler-Plan-Schulen im Grund- und Werkrealschulbereich