Marchtaler Plan

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Aktuelle Informationen und Hinweise

Die Stiftung Katholische Freie Schule steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Kultus- und Sozialministerium und informiert Schulleitungen und Mitarbeiter*innen über aktuelle Beschlüsse und Verordnungen.

Informationen und Hinweise zur Gestaltung des Schul-und Unterrichtsbetriebs während der Schulschließung finden Sie auch auf https://twitter.com/skfs_drs

 

Informationen zu aktuellen Fragestellungen

 

Klassenfahrten, Ausflüge, Tage der Orientierung usw.:

Derzeit sind alle Klassenfahrten im In- und Ausland bis zum Ende des Schuljahres abzusagen. Für alle diese Fahrten gilt das Angebot des Landes, für die Stornierungskosten aufzukommen.

Des Weiteren dürfen keine neuen Fahrten vereinbart werden. Leider steht diese Entscheidung so nicht explizit dem Schreiben des KM an die Schulleitungen. Für Fahrten, die erst nach dem Beginn des SJ 20/21 beginnen, bitten wir Sie, diese entweder jetzt zu stornieren – falls dadurch Stornokosten vermieden werden können -, oder mit dem Veranstalter zu vereinbaren, dass die aktuellen Stornobedingungen eingefroren werden und im Juni eine Entscheidung getroffen wird.

 

Corona-Virus und Freiwilligendienste:

Bezüglich der Freiwilligendienste beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Personaleinsatz in den Notgruppen:

Notgruppen sollten bitte möglichst kontinuierlich über zwei Wochen hinweg von den gleichen Betreuungspersonen betreut werden. Nach zwei Wochen können die Betreuungsteams dann wechseln. Ein tägliches Wechseln der Betreuungspersonen sollte vermieden werden, da sonst die möglichen Infektionsketten und -netzwerke unnötig ausgeweitet werden. Außerdem bieten wir so den Kindern in dieser ohnehin schon turbulenten Zeit so viel Kontinuität und Verlässlichkeit wie möglich. Da, wo es aus Dienstplangründen oder aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Mitarbeiter*innen nicht anders geht, halten Sie den Wechsel von Betreuungspersonen bitte so gering wie möglich.

 

Meldung von Infektionsfällen:

Bitte leiten Sie uns weiterhin alle Fälle von positiv getesteten Schüler*innen und Lehrer*innen weiter.


Weitere Verordnung der Landesregierung:

Die neuen Verordnungen der Landesregierung finden Sie hier zum Download. Auf folgende Punkte möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal gesondert aufmerksam machen:

·       § 1 (8): Das Betretungsverbot regelt auch, dass Schülerinnen und Schüler nicht etwa in Kleingruppen in der Schule auf die Prüfung vorbereitet werden dürfen.

·       § 1 (2): Auch für die Altenpflegehelfer*innen ist die Untersagung des Schulbetriebs jetzt ausgesetzt, „soweit dort Schülerinnen und Schüler geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll“.

 

 

 

 

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