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Bundesverfassungsgericht kippt Landesregelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung

Die Regelung des Landes Baden-Württemberg zur Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamten aus dem Jahr 2013 um 8%, wurde im Oktober 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat die Regelung seinerseits ebenfalls umgesetzt und wird diese nun analog zum Land rückabwickeln. Anträge auf Auszahlung vor Jahresablauf sind nicht notwendig, da die Stiftung sich nicht auf eine Verjährung der Ansprüche aus 2015 berufen wird.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

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