Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte wird zurückgenommen
Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte wird zurückgenommen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Landes Baden-Württemberg zur Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte aus dem Jahr 2013 um 8% für nichtig erklärt hat, wird die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Rückabwicklung mit den Bezügen für den Monat Juni 2019 vornehmen.