Zur Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts: Erleichterung und bleibende Fragen

Joachim Schmidt, Vorstand Pädagogik der Stiftung Katholische Freie Schule, zur Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts

Der Verband der Diözesen Deutschlands hat eine Empfehlung für die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts abgegeben, die die Bischöfe jetzt in ihrer jeweiligen Diözese in geltendes Recht umsetzen sollen.

Mit der Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wird offiziell nachvollzogen, was innerhalb der Stiftung Katholische Freie Schule schon länger geübte Praxis war: Im Vordergrund steht die Frage, was Mitarbeiter*innen dazu beitragen können, die kirchliche Einrichtung, in der sie arbeiten, in christlichem Geist und auf der Basis geteilter Werte mitzugestalten. Das Privatleben der Mitarbeitenden unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers.

Strittig bleiben einzelne Fragen, beispielsweise dass der Austritt aus der katholischen Kirche wohl nach wie vor ein Einstellungshindernis bzw. ein Kündigungsgrund bleiben wird. Dies ist angesichts vieler Erfahrungen von Menschen in der Kirche bzw. mit Amtsträgern der Kirche (vgl. Missbrauchsskandal) nicht nachzuvollziehen und wird innerhalb der SKFS auch differenziert angegangen.

Gerne weisen wir auf unsere neue Publikation „Schulstiftung in Vielfalt. Vielfalt in der Schulstiftung. … erleben … erlernen … gestalten“ hin. Hier begründen wir die bisher geübte Praxis innerhalb der Stiftung Katholische Freie Schule anhand der vier zentralen Werte Selbstwert, Anerkennung, Verantwortung und Hoffnung und geben auf konkrete Fragen verlässlich Auskunft.

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